Meldepflicht
- Mit dem seit 1. April 2007 geltenden Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) besteht für die schweizerischen Programmveranstalter nur eine Meldepflicht.
- Neue Veranstalter haben sich vor Sendebeginn beim BAKOM zu melden.
- Auch für Programmveranstaltungen von kurzer Dauer gilt die Meldepflicht.
- Kommt ein Veranstalter dieser Pflicht nicht nach, so kann er mit einer Verwaltungssanktion belegt werden.
Subventionen
- Einem Radioveranstalter, der sein Programm über dab+ verbreiten lässt, kann zwecks Förderung neuer Technologien ein bestimmter Anteil der Verbreitungskosten vergütet werden.
- Dieser Anteil ist auf höchstens 30% festgelegt.
- Detailierte Informationen sind auf der Webseite des BAKOM erhältlich.
Einnahmen
- dabnetwork.ch vermarktet Bildwerbung über den dab+ Datendienst Slideshow SLS der Radios.
- Die dab+ Radios stellen dem Vermarkter Bandbreite zur Verfügung und erhalten dafür eine Umsatzbeteiligung.
- Digris verbreitet die Bildwerbung in Auftrag auch auf dab+ Drittnetzen.
- Es handelt sich deshalb um ein reichweitenstarkes Werbemedium. Ziel ist, die Bildwerbung in jedes Autos der Deutschschweiz, der Romandie oder des Tessins zu verbreiten.
- Die Radios nutzten diesen Datendienst bisher für ihre Sender-Logos und für die Album-Cover.
- Die Slideshow kann in den Einstellungen des Autoradios deaktiviert werden.
Kosten
- Sendeplätze sind ab CHF 6'000.- pro Jahr und Radio erhältlich.
- Die Nutzungsgebühr ist abhängig von der Bevölkerungszahl.
- Sendeplätze in bevölkerungsreichen Agglomerationen kosten mehr.