Meldepflicht

  • Mit dem seit 1. April 2007 geltenden Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) besteht für die schweizerischen Programmveranstalter nur eine Meldepflicht.
  • Neue Veranstalter haben sich vor Sendebeginn beim BAKOM zu melden
  • Auch für Programmveranstaltungen von kurzer Dauer gilt die Meldepflicht.
  • Kommt ein Veranstalter dieser Pflicht nicht nach, so kann er mit einer Verwaltungssanktion belegt werden.

Subventionen

  • Einem Radioveranstalter, der sein Programm über dab+ verbreiten lässt, kann zwecks Förderung neuer Technologien ein bestimmter Anteil der Verbreitungskosten vergütet werden.
  • Dieser Anteil ist auf höchstens 30% festgelegt.
  • Detailierte Informationen sind auf der Webseite des BAKOM erhältlich.

Einnahmen

  • Casablanca Advertising vermarktet Bildwerbung über den dab+ Datendienst Slideshow SLS der Radios.
  • Die dab+ Radios stellen dem Vermarkter Bandbreite zur Verfügung und erhalten dafür eine Umsatzbeteiligung. 
  • Digris verbreitet die Bildwerbung in Auftrag auch auf dab+ Drittnetzen.
  • Es handelt sich deshalb um ein reichweitenstarkes Werbemedium. Ziel ist, die Bildwerbung in jedes Autos der Deutschschweiz, der Romandie oder des Tessins zu verbreiten.
  • Die Radios nutzten diesen Datendienst bisher für ihre Sender-Logos und für die Album-Cover.
  • Die Slideshow kann in den Einstellungen des Autoradios deaktiviert werden.

Kosten

  • Sendeplätze sind ab CHF 6'000.- pro Jahr und Radio erhältlich. 
  • Die Nutzungsgebühr ist abhängig von der Bevölkerungszahl.
  • Sendeplätze in bevölkerungsreichen Agglomerationen kosten mehr.

Kennzahlen und Analysen

Vorgehen

  • Interessenten schreiben an office@digris.ch.
  • Nützliche Links zu Entwicklung, Service, Technologie etc.